c) Die Beschwerdeführenden reichten im Jahr 2020 eine Voranfrage für das betreffende Bauvorhaben ein. Gemäss dem daraufhin von der Gemeinde Kandersteg beim TBA eingeholten Fachbericht Wasserbau vom 9. November 2020 hätte das Bauvorhaben aufgrund der damals vorliegenden Gefahrengrundlage gestützt auf Art. 6 BauG nicht bewilligt werden können.12 Dies teilte die Gemeinde Kandersteg den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 16. November 202013 mit und wies sie gleichzeitig darauf hin, dass sie zwecks Erlangung eines anfechtbaren Entscheids eine ordentliche Baueingabe einreichen müssten.