Seit 2021 liegen folglich stetig aktualisierte Gefährdungskarten vor, worin anhand der gewonnenen Erkenntnisse für die möglichen Primär-, Sekundär- und Tertiärprozesse Gebiete mit erheblicher, mittlerer und geringer Gefährdung sowie mit Restgefährdung ausgeschieden werden. Zumal Ende 2023 weder bestätigt noch widerlegt werden konnte, dass sich eine Veränderung der Gefahrensituation einstellen wird und somit die Voraussetzungen für eine Planbeständigkeit weiterhin nicht erfüllt waren, wurde die Planungszone auf Beschluss des Gemeinderats vom 1. November 2023 gemäss der entsprechenden Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung