5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental verzichtete gemäss seinem Schreiben vom 4. Juli 2025 auf das Einreichen einer Stellungnahme und verwies auf den angefochtenen Gesamtbauentscheid sowie die Vorakten. Die Gemeinde Kandersteg verwies in ihrer Stellungnahme vom 25. Juli 2025 auf den Fachbericht Wasserbau TBA OIK I vom 30. Oktober 2023 und erläuterte, dass gestützt darauf dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden könne.