4. Gegen den Gesamtbauentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 20. Juni 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und bemängeln unter anderem die Höhe der seitens der Gemeinde Kandersteg erhobenen Gebühren.