1/9 BVD 110/2025/82 3. Die Gemeinde Kandersteg leitete das Gesuch daraufhin am 8. November 2024 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weiter. Dieses holte zusätzliche Berichte und Stellungnahmen ein und erteilte den Beschwerdeführenden sodann mit Gesamtbauentscheid vom 11. Juni 2025 für den Abbruch des bestehenden Gebäudes die Baubewilligung; für den vorgesehenen Neubau hingegen erteilte es ihnen den Bauabschlag.