1. Die Beschwerdeführenden reichten im Jahr 2020 bei der Gemeinde Kandersteg eine Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Parzelle Kandersteg Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Die Parzelle liegt in der Kernzone A sowie in der Planungszone «Spitze Stei». Nachdem ihnen die Gemeinde Kandersteg mit Schreiben vom 16. November 2020 mitteilte, dass der beabsichtigte Neubau des Einfamilienhauses auf der betreffenden Parzelle aufgrund der Gefahrensituation beim «Spitze Stei» nicht möglich sei, stellten die Beschwerdeführenden am 8. Juni 2023 das entsprechende Baugesuch.