17/19 BVD 110/2025/80 bilfunknetzes nicht zu ersetzen vermag, darauf wurde bereits hingewiesen (vorne Erwägung 8.c). Im Übrigen besteht am Ausbau eines qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Mobilfunknetzes ein öffentliches Interesse (siehe vorne Erwägung 8.c), womit es nicht nur um rein finanzielle Interessen der Gesuchstellerin geht. 16. Kosten