b) Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführenden bestehen keine Unklarheiten bezüglich Korrekturfaktor. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat unterdessen alle offenen Fragen dazu höchstrichterlich geklärt. Im Übrigen ist hier im Standortdatenblatt vom 14. Juni 2019 (Revision 1.7) ohnehin kein Korrekturfaktor vorgesehen, womit kein solcher beantragt ist und folglich auch kein solcher bewilligt wird.