Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat die sogenannte «Hochbreitbandstrategie» beschlossen. Damit wolle der Bund die Versorgung der Wohnungen und Geschäfte mit sehr schnellem Internet fördern. Dafür solle in erster Linie Glasfaser verwendet werden, nur «in begründeten Fällen» solle Mobilfunk zum Einsatz kommen. Die Gemeinde, der Kanton und der Bund hätten den Mobilfunkausbau unter Berücksichtigung des sich in der Vernehmlassung befindenden Breitbandgesetzes auszuarbeiten. Bis auf weiteres seien die Argumente der Beschwerdeführenden bei einer Interessenabwägung höher zu gewichten als die rein finanziellen Aspekte der Gesuchstellerin.