Was mit der Strahlung nach der Emission durch die Antenne geschieht, wenn sie mit Oberflächen in der Umgebung in Wechselwirkung tritt, wird – abgesehen von der Dämpfung durch Gebäude – nicht berücksichtigt. Gerade wegen dieser limitierten Aussagekraft des bei der Berechnung verwendeten einfachen Freiraumausbreitungsmodells werden zur Kontrolle der Einhaltung der Anlagegrenzwerte Abnahmemessungen empfohlen, wenn bei der Berechnung der Anlagegrenzwert zu mehr als 80% ausgeschöpft wird. Diese Messung erfasst Signale aus allen Richtungen, womit der Mehrwegausbreitung und den Reflexionen insbesondere auch bei adaptiven Antennen Rechnung getragen wird. Somit liegt es in der Natur der Sache,