b) Mit dieser Rüge dürften die Beschwerdeführenden auf den Bundesgerichtsentscheid 1C_97/2018 vom 3. September 2019 abzielen. In diesem Entscheid hat das Bundesgericht das BAFU aufgefordert, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der QS-Systeme für Mobilfunkantennen durchzuführen oder zu koordinieren. Hintergrund dieses Auftrags war, dass die Kontrolle durch die QS-Systeme bei unrichtigen Angaben der Mobilfunkbetreiberinnen verfälscht werden kann.