13/19 BVD 110/2025/80 b) Im Zusammenhang mit dem QS-System spielen die Reflexionen von vornherein keine Rolle. Mit dem QS-System wird überwacht, ob die Mobilfunkanbieterin ihre Sendeanlage bewilligungskonform betreibt. Überwacht werden somit die Emissionen, nicht die Immissionen. Reflexionen haben keinen Einfluss auf die Emissionen, sie können lediglich die Immissionen beeinflussen. Die Immissionen werden nicht mit dem QS-System, sondern mit den Abnahmemessungen kontrolliert.