a) Die Beschwerdeführenden rügen, das QS-System könne wegen den Reflexionen nicht die gesamte an einem Ort auftreffende Strahlung ermitteln. Mobilfunkstrahlung werde beispielsweise an Häuserwänden reflektiert. Dieser Effekt werde genutzt für Mobilfunk, da nur in seltenen Fällen ein Endgerät in direkter Sichtlinie zur Antenne stehe. Das QS-System könne nur die Abstrahlung ab Antenne anhand der elektrischen Eingangsleistung an der Antenne ermitteln. Da das QS-Sys- tem keine Reflexionen ermitteln könne, ermittle es nur jene Strahlung, die direkt an einem Ort auftreffe.