c) Auf welchen Fall der BVD die Beschwerdeführenden Bezug nehmen wollen, ist unklar. Unabhängig davon kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass lange unklar war, ob der Ersatz von konventionellen durch adaptive Antennen und das Aufschalten des Korrekturfaktors bei bereits baubewilligten adaptiven Antennen baubewilligungspflichtig ist. Daher wurden in der Praxis beide Vorgänge ohne Baubewilligungsverfahren in einem sogenannten Bagatellverfahren abgehandelt.