a) Die Beschwerdeführenden rügen, 5G sei mit den aktuellen Grenzwerten nicht umsetzbar. Folglich sei von einer unrechtmässigen Aktivierung des Korrekturfaktors auszugehen. In einem aktuellen Fall vom Dezember 2023 habe die BVD die kommunale Baupolizeibehörde denn auch angewiesen, den rechtmässigen Zustand einer Antenne wiederherzustellen, weil der Telekombetreiber in einem bewilligten Baugesuch den Korrekturfaktor nicht beantragt, ihn aber unrechtmässig aktiviert hätte.