a) Die Beschwerdeführenden rügen, in der NISV stehe, dass die Grenzwerte so hoch sein müssten, dass Mobilfunk wirtschaftlich betreibbar sei. Damit werde die Wirtschaftlichkeit über den Gesundheitsschutz gestellt, was Unrecht sei. Die Europäische Kommission fordere die Wahrung des Mitspracherechts der unmittelbaren Anwohner. Dieses Recht werde verletzt, wenn die Wirtschaftlichkeit über den Gesundheitsschutz gestellt werde. Die systematische Übersichtsarbeit von sieben international anerkannten Studien wiesen das erhöhte Krebsrisiko auch statistisch nach. Vielnutzer von Mobiltelefonen hätten demnach ein erhöhtes Krebsrisiko.