d) Unterdessen hat sich das Bundesgericht im Übrigen auch zu adaptiven Antennen geäussert, die mit Korrekturfaktor betrieben werden sollen. Auch dafür hat es die Baubewilligung bestätigt.18 Allerdings hat die Beschwerdegegnerin vorliegend im Standortdatenblatt vom 14. Juni 2019 (Revision 1.7) keinen Korrekturfaktor beantragt, entsprechend wird ihr auch kein solcher bewilligt. Möchte sie auf ihren adaptiven Antennen in Zukunft einen Korrekturfaktor anwenden, so müsste sie dafür gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine neue Baubewilligung einholen.19 6. Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) Nr. 5