Das heisst, dass die Strahlung nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt wird, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen (sog. «umhüllendes Antennendiagramm»). Damit entspricht die Bestimmung des massgebenden Betriebszustands hinsichtlich adaptiver Antennen ohne Korrekturfaktor der Regelung für konventionelle Antennen. Das Bundesgericht hat im Fall «Steffisburg» die Baubewilligung für adaptive Antennen, die ohne Korrekturfaktor betrieben werden sollen, bestätigt.