c) Der Fall «Steffisburg» befasst sich mit adaptiven 5G-Antennen, die ohne Korrekturfaktor betrieben werden sollen und in der sogenannten «worst case»-Betrachtung beurteilt wurde. Bei dieser Betrachtung wird die Strahlung wie bei konventionellen Antennen unter der Annahme beurteilt, dass für jede Senderichtung gleichzeitig die maximale Sendeleistung abgestrahlt wird. Das heisst, dass die Strahlung nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt wird, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen (sog. «umhüllendes Antennendiagramm»).