7/19 BVD 110/2025/80 tenne nur als 4G statt als adaptive 5G betrieben werden dürfe. Die Anwendung eines «Korrekturfaktors» sowie die regelmässige Überschreitung der Grenzwerte müssten in einem separaten Verfahren geprüft werden. Daher seien Baugesuche für 5G-Antennen weiterhin nicht bewilligungsfähig.