d) Ob die im Baugesuch genannten Antennentypen heute noch installiert werden können, liegt in der Verantwortung der Beschwerdegegnerin. Es liegt an ihr zu beurteilen, ob sie am Baugesuch in dieser Form noch ein Interesse hat, wobei sie an die bewilligten Parameter gebunden ist. Die Beschwerdegegnerin macht dazu in ihrer Beschwerdeantwort geltend, angesichts der langen Verfahrensdauer entsprächen die im Baugesuch vorgesehenen Antennenmodelle heute zwar nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Diese Modelle seien jedoch vorhanden und ermöglichten auch einen sinnvollen Betrieb.