b) Die Beschwerdegegnerin war aufgrund von Art. 11 Abs. 1 NISV verpflichtet, der Baubewilligungsbehörde zusammen mit dem Baugesuch ein Standortdatenblatt einzureichen. Welche Angaben dieses enthalten muss, ist in Art. 11 Abs. 2 NISV vorgegeben. Zudem enthält die Vollzugsempfehlung zur NISV des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL; heute Bundesamt für Umwelt, BAFU) aus dem Jahr 2002 in Ziff. 3 eine Anleitung zum Ausfüllen des Standortdatenblatts mit den notwendigen Angaben und Beilagen und in Anhang 1 eine Vorlage des Standortdatenblatts.