a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Baugesuch müsse die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten. Gemäss Abs. 2.4 der NISV-Vollzugsemp- fehlung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hätten alle am Verfahren Beteiligten das Recht auf volle Akteneinsicht. In den vorliegenden Baugesuchsunterlagen sei der Antennentyp, der installiert werde, nicht klar ersichtlich. Das sei zwingend notwendig, damit die Auswirkungen der geplanten Anlage beurteilt werden könnten. Die Beschwerdeführenden verlangen die Herausgabe der Original-Antennendiagramme, der detaillierten Produkteinformationen und die Angabe der Einstellungen für den realen Betrieb.