e) Diese von der Gemeinde geltend gemachte Auslegung ihrer Bestimmung überzeugt. Aufgrund der Systematik, die Bestimmung findet sich im Kapitel «Qualität des Bauens und Nutzens» und dem Unterkapitel «Bau- und Aussenraumgestaltung», ist zu schliessen, dass es sich um eine Gestaltungsvorschrift handelt und nicht die Zonenkonformität angesprochen ist. Ziel der Vorschrift ist, die Auswirkungen von Mobilfunkanlagen in der Gemeinde Spiez auf das Orts- und Landschaftsbild gering zu halten und damit das Ortsbild möglichst zu schützen.