Darauf verweist auch die KDP in ihrer Stellungnahme vom 16. Juli 2025. Es handle sich um eine verdeckte Anlage im Innern des Gebäudes und nicht um Aufdach- oder Fassadenantennen. Deshalb stellten sich keine Fragen zum Erscheinungsbild des Baudenkmals, dessen direkter Umgebung oder des Ortsbildschutzes. Vor diesem Hintergrund stünden dem Vorhaben weder die Ausführungen der EKD im Grundsatzdokument vom 22. Juni 2018 noch die Erwägungen des Verwaltungsgerichts im Urteil 2020/96 vom 31. August 2023 entgegen. Eine Suche nach allfälligen Alternativstandorten erübrige sich, da keine Beeinträchtigung des Baudenkmals oder des Ortsbildes vorliege.