Dementsprechend hat die KDP im Beschwerdeverfahren ihre Verfügung vom 27. November 2019 bestätigt und in ihrer Stellungnahme vom 16. Juli 2025 ausgeführt, gemäss den Baugesuchsplänen sei vorgesehen, im Dachboden des Turms Antennen an einer freistehenden Konstruktion auf einem aufgelegten Holzpodest zu montieren. Es bestehe kein Anlass für Zweifel, dass dieser Einbau gemäss Auflage ohne Eingriffe in die bestehende Bausubstanz sowie reversibel erfolgen könne. Allfällige minimalinvasiven Eingriffe wie einzelne Schrauben oder Zangen seien unproblematisch. Veränderungen an der bestehenden Dacheindeckung wie z.B. glasfaserverstärkte Kunststoffziegel seien nicht vorgesehen.