Beim Schloss Spiez inklusive dem betroffenen Turm handelt es sich gemäss Bauinventar um ein schützenswertes Baudenkmal (K-Objekt und Teil der Baugruppe A). Dementsprechend wurde bereits im Baubewilligungsverfahren die KDP beigezogen. In ihrer Verfügung vom 27. November 2019 hat die KDP gestützt auf Art. 17 Abs. 1 DPG7 entschieden, die Denkmalpflege stimme dem Bauvorhaben zu. Dies unter den Auflagen, das Bauvorhaben dürfe von aussen nicht sichtbar sein, die Anlage müsse absolut reversibel eingebaut werden und die bestehende Bausubstanz dürfe nicht beeinträchtigt, beschädigt oder verändert werden; zudem müsse die Anlage entfernt werden, wenn sie nicht mehr gemäss Baugesuch verwendet werde.