a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Befestigen der Antenne gemäss den Baugesuchsplänen sei ohne Eingriff in die Bausubstanz nicht möglich. Der Auszug aus den Baugesuchunterlagen zeige deutlich, dass ein Eingriff in die Bausubstanz erfolgen werde. Die KDP habe in ihrer Stellungnahme diesen wichtigen Punkt nicht korrekt beurteilt, weshalb sie eine Neubeurteilung vornehmen müsse.