krete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.5 Vorliegend beträgt der Einspracheperimeter der Anlage 928.65 m.6 Die Beschwerdeführenden wohnen im Einspracheperimeter. Sie haben sich am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt. Da ihre Einsprachen abgewiesen wurden, sind sie durch den ergangenen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Denkmalpflege