3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei lud es auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, und die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) zur Stellungnahme ein. Die Gemeinde Spiez nahm mit Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2025 zur Beschwerde Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Die KDP hält in ihrer Stellungnahme vom 16. Juli 2025 vollumfänglich an ihrer Verfügung vom 27. November 2019 fest.