betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez vom 21. Mai 2025 (Baugesuch Nr. 768/2019-0133; Neubau Mobilfunkanlage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. September 2019 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit Systemtechnik und neuen Antennen auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nr. 7, Schlossbergbezirk mit Kirche. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 21. Mai 2025 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung.