5/7 BVD 110/2025/76 Höhe bzw. Angemessenheit der einzelnen Kostenpunkte bringt die Beschwerdeführerin sodann keine Einwände vor und es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern die einzelnen Kostenpunkte unangemessen sein sollten. Sie können anhand der Kostenzusammenstellung der Vorinstanz und der Gemeinde sowie der Rechnungen in den Vorakten ohne Weiteres nachvollzogen werden.11