Es ist an der Bauherrschaft, sich vor der Eingabe eines Baugesuchs über die geltenden Vorschriften – und damit auch über die Vorwirkung allfälliger Änderungen der baurechtlichen Ordnung – zu orientieren. Die Beschwerdeführerin reichte das Baugesuch für den genannten Standort ein, obschon das aufgelegte, revidierte Baureglement der Stadt Thun in der Wohnzone keine Gastgewerbsbetriebe mehr zuliess. Sie musste folglich wissen, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung wohl nicht zonenkonform ist.