a) Mit der angefochtenen Verfügung legte die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Kosten für das Baubewilligungsverfahren in der Höhe von CHF 2794.60 zur Bezahlung auf. Die Kosten setzen sich zusammen aus der Gebühr der Vorinstanz (CHF 855.-), der Fachstelle für Hindernisfreies Bauen (CHF 250.-), der Gebäudeversicherung Bern (CHF 200.-), des Lebensmittelinspektorats (CHF 160.-), des Polizeiinspektorats Thun (CHF 250.-), des Bauinspektorats Thun (CHF 425.-) sowie den Inseratskosten des Thuner Amtsanzeigers (CHF 654.60).