c) Die Beschwerde richtet sich ausschliesslich gegen die Kostenauferlegung in der angefochtenen Verfügung. Dementsprechend beschränkt sich der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens auf die Frage der Rechtsmässigkeit von Dispositivziffer 2 der Abschreibungsverfügung. 2. Verfahrenskosten des Baubewilligungsverfahrens