(Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 5 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 39 N. 1. 3/7 BVD 110/2025/76 esse an dem Entscheid über das Baugesuch fiel demnach im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens dahin. Das Verfahren war demnach abzuschreiben. Dass im Dispositiv von Nichteintreten die Rede ist, ändert nichts daran, dass es sich bei der angefochtenen Verfügung materiell um eine Abschreibungsverfügung handelt.