11. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen und Streitgegenstand a) Angefochten ist die mit «Abschreibungsverfügung» betitelte Verfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 12. Mai 2025. Mit Ziffer 1 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung trat die Vorinstanz auf das Baugesuch der Beschwerdeführerin nicht ein.