7. Am 6. Dezember 2024 teilte die Vorinstanz Herrn D.________ als Vertreter der Beschwerdeführerin im Baubewilligungsverfahren via Kommunikationstool auf eBau mit, dass das AGR in der Zwischenzeit eine Teilrechtskraftbescheinigung der Ortsplanungsrevision der Stadt Thun ausgestellt habe. Die Bauherrschaft werde deshalb ersucht, der Gemeinde mitzuteilen, wie mit dem Baugesuch vom 9. August 2022 weiter zu verfahren sei, das heisst, ob sie an der Baueingabe festhalte und das Verfahren wieder aufgenommen werden soll, ob an der Baueingabe kein Interesse mehr bestehe und das Gesuch unter Kostenfolge abzuschreiben sei oder ob die Sistierung beibehalten werden soll.