6. Aufgrund des langwierigen Ortsplanungsprozesses sowie eines Mieterstreckungsverfahrens betreffend den damaligen Standort der Pizzeria der Beschwerdeführerin an der E.________strasse 45 musste sich diese gemäss eigenen Angaben nach einem Alternativstandort für ihr Unternehmen umsehen. Am 5. März 2024 reichte sie deshalb ein Baugesuch für den Standort H.________strasse 25 in Thun ein. Mit Gesamtbauentscheid vom 8. Juli 2024 wurde ihr dafür die Baubewilligung erteilt. Gemäss Handelsregisterauszug befindet sich der neue Betriebsstandort der Pizzeria der Beschwerdeführerin an der H.________strasse 25.