5. Mit Schreiben vom 23. Januar 2023 ersuchte die Bauherrschaft um Sistierung des Verfahrens, bis die zweite (korrigierte) Auflage des künftigen Baureglements der Stadt Thun Vorwirkung entfalte bzw. in Rechtskraft getreten sei. Mit Verfügung vom 9. März 2023 wurde das Baubewilligungsverfahren bis 15. Juni 2023 sistiert. Soweit aus den Akten ersichtlich, blieb das Baubewilligungsverfahren auch nach dem 15. Juni 2023 weiterhin sistiert.