4. Mit Amtsbericht vom 13. Dezember 2022 hielt die Gemeinde unter anderem fest, gemäss dem geltenden Baureglement sei die Nutzungsart «Gastgewerbe» in der Wohnzone W2 grundsätzlich zonenkonform. Gemäss dem revidierten, bereits aufgelegten Baureglement, welchem Vorwirkung zukomme, seien Gastgewerbebetriebe in der Wohnzone W2 jedoch nicht mehr zonenkonform. Im Laufe der Überarbeitung des Baureglements sei die Nutzung «Gastgewerbe» fälschlicherweise aus der Zone «Wohnen» gestrichen worden. Dieser redaktionelle Fehler sei bei einem der vielen Überarbeitungsschritte des Baureglements entstanden.