3. Am 13. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin das überarbeitete Baugesuch inkl. Ausnahmegesuch für einen Gastrobetrieb in der Wohnzone ein.3 Die Vorinstanz holte anschliessend die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein und publizierte das Baugesuch. Gegen das Vorhaben gingen diverse Einsprachen ein.