Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 18 918.65 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Emmental zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 3423.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung 27 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21)