1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 5. Mai 2025 betreffend die Teilbaubewilligung 3 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 6. Dezember 2018 wird insoweit der Bauabschlag erteilt, als der Abbruch der Energiezentrale (Kesselhaus) auf dem Grundstück Utzenstorf Grundbuchblatt Nr. J.________ beantragt wird. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.