Gebäude eine gewinnbringende Nutzung des ausgesprochen grossen Areals der ehemaligen Papierfabrik nicht. Es betrifft lediglich einen kleinen Teil des Geländes und hindert die Überbaubarkeit des Rests nicht. Angesichts der Grösse des Areals sind die Nutzungseinbussen geringfügig. Hinzu kommt, dass ein Abbruch der Energiezentrale für die Realisierung des aktuellen Bauvorhabens der Q.________ nicht erforderlich ist. Eine Erweiterung des geplanten Gebäudes der Q.________ dürfte in naher Zukunft ebenso wenig in Frage stehen wie eine weitere verkehrserzeugende Nutzung auf dem Areal. Der beantragte Abbruch der Energiezentrale ist daher zurzeit ein Abbruch auf Vorrat.