Dies erscheint jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen, wurde doch die Energiezentrale der Papierfabrik Utzenstorf als eine gegen Norden erweiterbare Anlage konzipiert. Zudem hat die Beschwerdegegnerin zahlreiche andere Nutzungen mit wirtschaftlichem Potenzial wie beispielsweise ein öffentliches Restaurant oder eine Kletterhalle allein mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dies komme aufgrund der Lage im abgeschlossenen Firmenareal nicht in Betracht. Diesen Umstand hat sie sich vorab selber zuzuschreiben. Daraus kann sie nichts zu ihren Gunsten ableiten, dürfen doch Tatsachen nicht Recht schaffen.