lässt sich vielmehr entnehmen, dass der Erhalt des Kesselhauses eine Neuplanung der zweiten Bauetappe zur Folge hätte. Das Areal wurde somit ohne Rücksicht auf das Baudenkmal in vier Etappen aufgeteilt. Angestrebt wurde von Anfang an der Abbruch sämtlicher Gebäude. Auf dem ausserordentlich grossen ehemaligen Betriebsareal der Papierfabrik gibt es ein einziges Baudenkmal. Dessen Einbezug in die künftige Nutzung wurde offenkundig nicht ansatzweise geprüft. Jedenfalls ist nicht erkennbar, dass die Beschwerdegegnerin den Versuch unternommen hätte, das Baudenkmal in ihre Planung miteinzubeziehen und bei der Arealentwicklung zu berücksichtigen.