Diesem lässt sich u.a. entnehmen, dass die Berechnungsgrundlagen der Beurteilung R.________ nachvollziehbar und die Kosten für Sanierung, Unterhalt und Amortisation sowie die potenziellen Mieterträge realistisch sind. Hingegen sind gemäss S.________ keine konkreten Aussagen zum Mass des Nutzungsverlusts und den wirtschaftlichen Einbussen beim Erhalt des Kesselhauses möglich. Das vereinbarte Fahrtenkontigent für das Gesamtareal werde bereits durch L.________ und Q.________ vollständig ausgenutzt. Entsprechend seien aktuell keine weiteren verkehrserzeugenden Nutzungen auf dem Areal möglich.