Amortisationskosten von 115 000 Franken verursachen. Demgegenüber wäre ein rechnerischer Ertrag von maximal 84 000 Franken realisierbar. Durch die eingeschränkte Arealnutzung im Falle eines Erhalts müsste von einem Minderertrag an Baurechtszinsen von circa 375 000 Franken pro Jahr ausgegangen werden. Da es sich dabei um ein Parteigutachten handelt, beauftragte die Vorinstanz die S.________ mit einer Chancen- und Potenzialstudie für das Kesselhaus.25 Diesem lässt sich u.a. entnehmen, dass die Berechnungsgrundlagen der Beurteilung R.________ nachvollziehbar und die Kosten für Sanierung, Unterhalt und Amortisation sowie die potenziellen Mieterträge realistisch sind.