Zudem würden allfällige Beiträge der KDP nicht berücksichtigt. Der Nachweis, dass der Erhalt des hervorragenden Zeitzeugen der industriellen Baukultur der 50er Jahre wirtschaftlich nicht tragbar sein solle, sei nicht ansatzweise erbracht. Die Vorinstanz habe einzig die gemäss Gutachten wirtschaftlich nicht tragbaren Varianten der Sanierung und Nutzung des Kesselhauses als Kantine oder Energiezentrale in die Prüfung miteinbezogen. Die gemäss Gutachten als möglich qualifizierte Nutzung als Lager und Werkhalle mit Büro habe sie ausser Acht gelassen. Gleichzeitig gelte es zu beachten, dass das Baudenkmal auch weiterhin lediglich unterhalten werden könne;